Vereinbarung zwischen dem Trägerverbund und dem Elternbeirat
Der Ev. Kirchenkreis Iserlohn kann die Trägerschaft der Ev. Kita Bredenbruch nicht fortführen.
Die wesentlichen Gründe werden zusammengefasst:
Die Zuschuss-Finanzierung der zweigruppigen Einrichtung nach dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist nicht auskömmlich. Die Haushaltsdefizite können durch den Träger nicht mehr finanziert werden.
Ein Antrag auf Erweiterung der Einrichtung, um der Finanzierungslage entgegenzuwirken, wurde durch die Kommune abgelehnt. Laut Information der Stadt Hemer wird der Bedarf in Bredenbruch stabil mit einer Gruppe aus dem Ortsteil Bredenbruch und einer weiteren
Gruppe aus angrenzenden Ortsteilen prognostiziert. Im gesamten Stadtgebiet sind die Geburtenzahlen tendenziell rückläufig. Zudem sind erhebliche Investitionen im Gebäude vorzunehmen, die eine Zweckbindung von 10 Jahren auf die zur Finanzierung benötigte Investitionsförderung voraussetzt. Die Gewährleistung für einen dauerhaften Betrieb von mindestens 10 Jahren kann der Trägerverbund aufgrund der genannten Unterfinanzierung nicht übernehmen. Die Rücklage der Kindertageseinrichtung ist durch bereits erfolgte,
betriebssichernde Baumaßnahmen aufgebraucht. Ergänzende Landesmittel stehen nicht zur Verfügung und auch die Kommune kann die benötigten Finanzmittel zur Gebäudequalifizierung und zum Defizitausgleich des laufenden Kita-Betriebs nicht zur Verfügung stellen.
Der Kirchenkreis hat bei seinen Planungen zur Beendigung seiner Trägerschaft die Kennzahlen mit den jährlichen Abgängen analysiert. Auf dieser Basis bot der Träger zunächst den betroffenen Kindern einen „geschlossenen“ Übergang in die Ev. Kita in Westig an.
Durch Umstrukturierung der Gruppenformen ist es möglich, in dieser Einrichtung allen Kindern, die zum 1. August 2026 noch in der Einrichtung verbleiben, geschlossen einen Übergang zur ermöglichen. Das beträfe voraussichtlich 30 Kinder. Auf einer Elternversammlung
gab es seitens der Elternschaft große Bedenken an diesem Lösungsangebot.
Nach der Elternversammlung am 22. Mai 2025 und den folgenden Protesten haben Kirchenkreis und Elternbeirat Gespräche aufgenommen mit dem Ziel, einerseits ein geordnetes Auslaufen der Einrichtung zu gewährleisten und andererseits weitere Optionen der Kita-Betreuung im Ortsteil Bredenbruch durch andere Träger prüfen zu können. Der ev. Kirchenkreis wird den Elternbeirat dabei im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich unterstützen.
In den Vorgesprächen zur Zusammenkunft am 5. Juni 2025 hat der Elternbeirat seine Absicht zum Ausdruck gebracht, alle Möglichkeiten prüfen zu wollen, ob eine Fortführung der Einrichtung in anderer Trägerschaft oder eine alternative Kita-Betreuung im Ortsteil Bredenbruch möglich ist. Der Elternbeirat erbittet dazu mehr Zeit. Dieser Bitte wird der Ev. Kirchenkreis Iserlohn entsprechen und sichert den Kita-Betrieb in seiner Trägerschaft bis zum 31. Juli 2027 zu, sofern mindestens eine Kibiz-Gruppenform zum 01.August 2026 vorhanden ist.
Die Entwicklung einer Anschlusslösung wird mit Nachdruck nach den heutigen Gesprächen durch die Elternschaft vorangetrieben. Für ein Angebot z.B. einer Waldgruppe besteht seitens der Elternschaft bereits ein breites Interesse. Aus einer unverbindlichen Abfrage unter den Eltern gingen dafür 18 Unterschriften hervor.
Sofern alle Bestrebungen der Eltern, eine alternative Trägerschaft zu finden, scheitern, sichert der der Ev. Kirchenkreis weiterhin zu, dass alle Kinder, die zum 31.07.2027 in der Einrichtung sind, „geschlossen“ in die Ev. Kita Westig übernommen werden. Der Übergang
erfolgt unter dem größten möglichen Einbezug der den Kindern vertrauten Erzieherinnen aus Bredenbruch.
Sollte im Einzelfall das Angebot des Übergangs nach Westig aus persönlichen oder anderen Gründen nicht angenommen werden können, bietet der Trägerverbund seine Unterstützung an, eine individuelle Alternativlösung in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt zu finden.
Ein Fortbestand der Einrichtung in Ev. Trägerschaft über den 31. Juli 2027 hinaus ist nicht möglich, weil ein langsames Auslaufen der Einrichtung bei Kinderzahlen, die unterhalb einer ein-gruppigen Belegung (gemäß Kibiz) liegen, eine pädagogisch-qualifizierte Arbeit
nicht mehr gewährleistet.
Der Träger sichert den Eltern zu, im Einzelfall individuelle Lösungen, die sich außerhalb dieser Vereinbarung bewegen, wohlwollend zu prüfen (Sonderkündigungsrecht).
Der Ev. Kirchenkreis Iserlohn und der Elternbeirat erklären sich mit den Ergebnissen dieser Vereinbarung vom 5. Juni 2025 einverstanden.
Für den Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn
Oliver Günther, Superintendent
Für den Elternbeirat der Kita Bredenbruch
Janinna Leese
Robin Lötters