Schutz vor sexualisierter Gewalt
Im Kirchenkreis Iserlohn hat es einen Fall von sexualisierter Gewalt gegeben. Der Vorfall ereignete sich vor einigen Jahren im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurden die Rechte einer minderjährigen schutzbefohlenen Person durch einen hauptamtlich Mitarbeitenden verletzt. Die betroffene Person hat den Fall jetzt gemeldet.
Transparenter Umgang mit dem Fall
Unmittelbar nachdem der Kirchenkreis Kenntnis davon erhielt, wurde die beschuldigte Person von sämtlichen Aufgaben und dienstlichen Pflichten entbunden. In dem sich unmittelbar anschließenden Interventions- und Ermittlungsverfahren nach den Vorgaben des Kirchengesetzes wurden die Vorwürfe und der Sachverhalt gründlich geprüft. Die Vorwürfe haben sich als zutreffend erwiesen. Deshalb wurde das bestehende Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Dem Mitarbeiter wurden ebenso alle ehrenamtlichen Tätigkeiten im Einflussbereich des Evangelischen Kirchenkreises und seiner Gemeinden untersagt. Der Kirchenkreis hat den Fall den staatlichen Ermittlungsbehörden zur strafrechtlichen Bewertung übergeben. Die betroffene Person hat den Kirchenkreis darüber informiert, dass sie eine Strafanzeige gestellt habe. Weitere Angaben zu dem konkreten Vorfall kann der Kirchenkreis zum Schutz der betroffenen Person und mit Blick auf das laufenden Verfahren nicht machen.
„Das widerfahrene Leid lässt sich nicht einfach ungeschehen machen oder wieder gutmachen. Dennoch möchten wir zum Ausdruck bringen, dass es uns unendlich leidtut. Der Ev. Kirchenkreis stellt sich seiner Verantwortung und wird konsequent alle Möglichkeiten der Aufarbeitung ausschöpfen und zugleich auf allen Ebenen dafür sorgen, die präventive Arbeit konsequent umzusetzen“, sagt Superintendent Oliver Günther. „Verantwortung zu tragen, bedeutet auch, Fehler, die geschehen sind, nicht zu vertuschen, sondern transparent und ehrlich aufzuarbeiten, um die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen.“
Ansprechpartner für Betroffene
„Sexualisierte Gewalt widerspricht allem, was Kirche sein soll und sein will: ein geschützter Raum und ein sicherer Zufluchtsort für alle Menschen“, so Günther weiter. „Deshalb sind wirksame Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe eine zentrale und bleibende Aufgabe für die Evangelische Kirche, die wir sehr ernst nehmen.“ Dazu gehört auch der öffentliche Hinweis, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere betroffene Personen geben könnte, die Verletzungen ihrer sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Kontext erfahren mussten.
Wenn es weitere betroffene Personen zu diesem oder einem noch nicht bekannten Fall gibt, die etwas melden wollen, können sich diese an folgende Kontakte wenden:
Kirchenkreis Iserlohn: Präventionsfachkraft Nadine Broer; Per Telefon unter 02371-795162 oder per Mail an nadine.broer@ekvw.de .
Meldestelle der EKvW in Bielefeld: Per Telefon unter 0521 594-381 oder per Mail an meldestelle@ekvw.de . Ansprechpartnerin: Marion Neuper per Telefon unter 0521 – 594-387 oder per Mail an Marion.Neuper@ekvw.de .
Anonyme Meldung: Britta Jüngst per Telefon unter 0151 57659323 oder per E-Mail an britta.juengst@ekvw.de .
Extern: Wildwasser Bielefeld e.V.: telefonische Sprechzeit immer montags von 15.00-16.30 Uhr unter 0521 5573466 oder per E-Mail an ansprechstelle@wildwasser-bielefeld.de .
Alle Meldungen und Hinweise werden wir ernstnehmen und gemäß der Vorgaben des Kirchengesetztes konsequent bearbeiten.







