Der Kreissynodalvorstand (KSV) gründet seine Leitungsaufgabe auf dem Evangelium von Jesus Christus. Er versteht seinen Auftrag eingebettet in ein partizipatorisches und auf Kommunikation aufbauendes Leitungsverständnis. Er besteht aus dem Superintendenten, der Assessorin oder dem Assessor (Stellvertreter), der oder dem Scriba (Schriftführer) und mindestens fünf, höchstens neun weiteren Mitgliedern (Synodalälteste).
Für alle Mitglieder außer des Superintendenten wird je ein stellvertretendes Mitglied eingesetzt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kreissynodalvorstands sind weder ordiniert noch haupt- oder nebenberuflich im kirchlichen Dienst beschäftigt. Der Superintendent leitet den Vorsitz im Kreissynodalvorstand.
Die Aufgaben des Kreissynodalvorstands umfassen insbesondere Personal- und Finanzangelegenheiten. Darüber hinaus hat der Kreissynodalvorstand unter anderem mitzuwirken bei der Visitation der Kirchengemeinden, bei der Wahl und der Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie bei der Einweihung neuer Gottesdienststätten.